Verfahrensbeistand
Die Anwältin des Kindes
Seit September 2017 ist Frau Exner als zertifizierte Verfahrensbeiständin bei verschiedenen Gerichten tätig.
Es handelt sich hierbei um eine gerichtlich bestellte Tätigkeit, die insbesondere bei sorge- und umgangsrechtlichen Streitigkeiten erfolgt; oftmals auch „Anwalt des Kindes“ genannt.
Aufgabe ist es hier den subjektiven als auch objektiven Willen des Kindes wahrzunehmen. Es ist somit auf den Kindeswillen als auch auf das Kindeswohl abzustellen.
Somit erhält das Kind im gerichtlichen Verfahren eine „eigene Stimme“.
Jugendlichen ab 14 Jahren ist es auch möglich, selbst einen Rechtsanwalt mit seiner Interessenvertretung zu beauftragen.