Die Kanzlei
Die Advokatin Yvonne Exner
Frau Yvonne Exner ist zugelassene Rechtsanwältin seit Februar 1997, ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Aufgrund von besonderen theoretischen und praktischen Erfahrungen, die im Fachgebiet Familienrecht erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt werden ist ihr von der Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht verliehen worden.
Sie ist vertretungsberechtigt an allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deuschland.
Sie ist Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft für Familien- und Erbrecht (Anwälte aus dem gesamten Bundesgebiet, die sich in diesem Bereich zum Zwecke der Fortbildung und zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch zusammengeschlossen haben).
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Seit Herbst 2017 ist sie auch als zertifizierter Verfahrensbeistand tätig.
Gerne berät sie auch polnisch sprechende Mandanten, dies ist durch die Zusammenarbeit mit einem Dolmetscher möglich.
Das Team
Unterstützt wird die Kanzlei von unseren freundlichen und kompetenten Damen am Empfang. Sie dienen als erste Ansprechpartnerin für unsere Mandanten.
Sprechen Sie unsere Mitarbeiterinnen doch bitte direkt auf die anfallenden Kosten an, insbesondere wenn Sie Beratungs-, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantragen wollen.
Erstberatung / Telefonische Erstberatung
Auch für ein erstes Beratungsgespräch wird gemäß RVG eine Gebühr fällig, die sich ebenfalls nach dem Gegenstandswert richtet. Bei einem Verbraucher ist die Höhe der Erstberatungsgebühr auf 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer und Auslagen begrenzt. Zumeist kann im Rahmen der Erstberatung geklärt werden, welche rechtlichen Möglichkeiten dem Mandanten zustehen und welches Kostenrisiko besteht. Wird sodann ein Mandat erteilt, werden die Gebühren für die weitere Tätigkeit in derselben Angelegenheit mit der Erstberatungsgebühr verrechnet.
Eine telefonische Erstberatung ist möglich.
Selbstverständlich übernehme ich auch Mandate im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Zwecks Inanspruchnahme fragen Sie doch bitte einfach bei uns nach.
Hinweise:
Im Falle einer Beratungshilfe, kann ein Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
Für die Prozesskostenhilfe können Sie den Antrag auf meiner Seite in der Rubrik Formulare finden und für den Termin bereits vorab ausfüllen.