Kosten

Erstberatung / Telefonische Erstberatung

Auch für ein erstes Beratungsgespräch wird gemäß RVG eine Gebühr fällig, die sich ebenfalls nach dem Gegenstandswert richtet. Bei einem Verbraucher ist die Höhe der Erstberatungsgebühr auf 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer und Auslagen begrenzt. Zumeist kann im Rahmen der Erstberatung geklärt werden, welche rechtlichen Möglichkeiten dem Mandanten zustehen und welches Kostenrisiko besteht. Wird sodann ein Mandat erteilt, werden die Gebühren für die weitere Tätigkeit in derselben Angelegenheit mit der Erstberatungsgebühr verrechnet.

Eine telefonische Erstberatung ist möglich.

Selbstverständlich übernehme ich auch Mandate im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Zwecks Inanspruchnahme fragen Sie doch bitte einfach bei uns nach.

Hinweise:
Im Falle einer Beratungshilfe, kann ein Berechtigungsschein beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Für die Prozesskostenhilfe können Sie den Antrag auf meiner Seite in der Rubrik Formulare finden und für den Termin bereits vorab ausfüllen.

Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:

BRAO – Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
Fachanwaltsordnung
BRAGO -Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
Grundlagen der Bemessung von Anwaltsgebühren
Berufsregeln für Rechtsanwälte in der EU
Geltende Bestimmungen für Rechtsanwälte