“Gerade in diesem Bereich ist eine individuelle und persönliche Beratung notwendig.”
Die Tätigkeit umfasst hier:
- Scheidung
- Unterhalt
- Sorgerecht, Umgangsrecht, Herausgabe des Kindes
- Ehewohnung und Hausrat
- Versorgungsausgleich
- Zugewinn und Güterrecht
- Vaterschaftsanfechtungen
- Sowie seit dem 01.08.2001, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften
