“Gerade in diesem Bereich ist eine individuelle und persönliche Beratung notwendig.”

Die Tätigkeit umfasst hier:

  • Scheidung
  • Unterhalt
  • Sorgerecht, Umgangsrecht, Herausgabe des Kindes
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinn und Güterrecht
  • Vaterschaftsanfechtungen
  • Sowie seit dem 01.08.2001, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften