Im Arzthaftungsrecht beraten und vertreten wir Mandanten in Fällen von Behandlungsfehlern und fehlender Aufklärung durch Ärzte und medizinisches Personal, bei Schadensersatzklagen und Schmerzensgeldforderungen. Dabei haben wir ein Augenmerk auf den Bereich Dentalmedizin gelegt.
Ferner verfügt die Kanzlei über hinreichende Erfahrung bei der Problematik mit dem “Staphylococcus aureus” Erreger (der wichtigste Infektionserreger des 21. Jahrhunderts) in Kliniken und Krankenhäusern.
